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romi631

24.02.2020
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FraGenius

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ephedrix
20.02.2020, 20:40
Meldung eines kupierten Hudes?

Hallo,

ich kenne eine Frau, die einen Dobermannwelpen hat und den Hund kupiert hat. Sie lebt in Bayern und hat sich damit, soweit ich das weiss, strafbar gemacht. Das kupieren der Ohren und der Rute sind in DE seit 1987 und 1998 verboten. Ausserdem ist es auch verboten das Tier dort zu kupieren wo es noch erlaubt ist. Quasi "kupier-Urlaub". Das Tier ist von einer Zucht, kommt also nicht aus dem Tierschutz.

Wo kann ich das melden? Und was wird dann passieren? Bekommt Sie nur eine Strafe oder wird der Hund weg genommen?

LG

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Antwort
von romi631
24.02.2020, 19:35

Sie wird weder eine Strafe bekommen, noch wird der Hund weggenommen. Sofern sie denn Hund nicht selbst kupiert hat, wird sie, soweit ich weiß, keine Probleme bekommen.

Du kannst sie melden, aber ich denke nicht, dass sich jemand aktiv damit beschäftigten wird.

Lass doch einfach die Frau und ihren Hund in Ruhe. Du bist wie es scheint kaum über das Kupieren informiert und wenn, dann nur von Seiten der möchtegern Tierschützer, die selbst nicht wissen, wieso das gemacht wird.

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