selbst verständlich ist es möglich. durch eine op im genitalbereich. das reicht schon aus.
ist aber auch eine frage des Alters. volljährig muß man schon sein.
selbst verständlich ist es möglich. durch eine op im genitalbereich. das reicht schon aus.
ist aber auch eine frage des Alters. volljährig muß man schon sein.
als Geschäftführenden Vorstand gehören zum einen
der, die 1. Vorsitzende/in
der / die 2. Vorsitzende/in als Vertreter des 1. Vorsitzenden/in
der / die 1. Kassierer/in
der / die 1. Schriftführer/in
der / die 2. Vorsitzende ist dann mit Stimmberechtigt wenn der erste nicht Anwesend ist.
alle weiteren gehören dem Vorstand auch mit an, sind aber im Vereinsregister beim Amtsgericht nicht mit eingetragen.