selbst verständlich ist es möglich. durch eine op im genitalbereich. das reicht schon aus.

ist aber auch eine frage des Alters. volljährig muß man schon sein.

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als Geschäftführenden Vorstand gehören zum einen

der, die 1. Vorsitzende/in

der / die 2. Vorsitzende/in als Vertreter des 1. Vorsitzenden/in

der / die 1. Kassierer/in

der / die 1. Schriftführer/in

der / die 2. Vorsitzende ist dann mit Stimmberechtigt wenn der erste nicht Anwesend ist.

alle weiteren gehören dem Vorstand auch mit an, sind aber im Vereinsregister beim Amtsgericht nicht mit eingetragen.

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