Das Auto verschrotten zu lassen - das wäre ein schlechter Rat. Der Inso- Verwalter hat das Auto mit € 500,- bewertet, ob dies richtig oder falsch war, ist uninteressant. Selbst wenn man das Auto kostenfrei von einer Werkstatt anhand der Schwacke- Liste bewerten lässt und ein Wert von € 0,00 ermittelt wird, spielt das für den Verwalter keine Rolle. Um Kosten zu sparen, sollte der PKW zunächst stillgelegt werden, dann entfallen zumindest die Versicherungsbeiträge und Steuern. Wegen der Unerreichbarkeit des Verwalters - die für den Schuldner einen klaren Nachteil darstellt, sollte man sich dringend an das Inso- Gericht wenden. Dort wird man versuchen, eine Entscheidung schnellstmöglich herbeizuführen. Unabhängig davon sollten Sie sich an die Rechtsanwaltskammer, die für den Verwlter zuständig ist, wenden und Beschwerde einreichen.
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