So viel Halbwissen hier...
Sicherungskarten beruhen auf keinen Absprachen. Sie waren bis zum Gerichtsurteil des Landesgericht Ulm am 11.Januar 2011 das alleinige Legitimationsmittel. Und Sie sind es nach wie vor. Mit der Einschränkung dass das Gericht völlig zurecht den Schlüssel selbst nicht durch eine bloße Karte geschützt sah. Zwischenzeitlich werden die Profile in geschützen Anlagensystemen technisch so ausgeführt das auch keine EasyEntry bzw. keymax sie kopieren kann. Z.B. sind das System penta von Kaba oder DU5 von CES momentan kopiersicher. Die Karte dient hier aber tatsaächlich einer nachvollziehbaren Dokumentation von Erweiterungen und Schlüsselnachbestellungen. Ist ein Schlüsselprofil also technisch kopiersicher und noch unter laufendem Patent, also das Profil nicht am Markt frei zu erwerben, ist das Vorlegen der Sicherungskarte beim Fachhandel absolut Alternativlos.
Grundsätzlich können Schlüssel und Zylinder gegen Vorlage der Karte von JEDEM Händler nachbestellt werden der mit dem entsprechenden Hersteller Handelsbeziehungen unterhält.Ausgenommen Eigenprofile von Händlern. Diese können nur beim jeweiligen Händler nachbestellt werden.
Man muss auch mal den reinen Schlüsseldienst vom Fachhändler unterscheiden. Es gibt durchaus Hersteller die den normalen Schlüsseldienst um die Ecke gar nicht beliefern bzw. einfach nicht jeden. Einen Abuszylinder bekommt man überall, einen Keso oder Kaba Zylinder nicht.