Hallo,
ich bin dabei ein Haus zu kaufen, jedoch führt der Zugang über ein anderes Grundstück. Der Markler wollte nun das Überfahrtsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Jedoch wird das Haus zudem das Grundstück gehört auch verkauft und es ist eine Erbengemeinschaft von zehn Personen. Heute hat mir der Markler angerufen, dass sich zwei der Personen querstellen und kein Überfahrtsrecht genemigen, da sie Angst haben, daß dies den Wert ihres Hauses senken wird. Ein weiteres Haus hat jedoch ein eingetrqgenes Überfahrtsrecht. Ich komme sonst nicht an das Haus ran. Das Haus ist ca. Baujahr 1900. Bisher hat es keine Probleme gegeben. Gibt es da ein Wegerecht auch ohne Eintragung im Grundbuch? Was soll ich machen?
Danke schon mal im voraus