Das fällt eigentlich nicht unters JuSchG, genauso wenig wie beisp. Zeitschriften wie der Playboy. Solang's nicht indiziert ist, darf man's (auch unter 18 - es seidenn es ist "beschlagnahmt") lesen. Diese Reglung trifft aber, wegen der Natur des Internets, eigentlich nur auf Geschichten, Bücher, Hefte, CDs usw. zu, die in Deutschland auch tatsächlich veröffentlicht werden (also im Laden zu kaufen sind)

Allerdings wird sie die wohl aus dem Internet haben - und mal ehrlich, da kümmert es, allein weil es so international ist, im Endeffekt wohl keinen.

Zusammengefasst: PRINZIPIELL ist es nicht dasselbe wie ein Porn o, allerdings sind die meisten Seiten, wo man soetwas nachlesen kann wahrscheinlich voll mit Schmuddelwerbung o.ä., wodurch das im Grunde mögl. nicht mehr ganz so in Ordnung wäre.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.