GRUNDSAETZLICH lautet in GR die Rechtrsvorschrift, dass im Ausland zugelassene Pkw nur maximal 6 Monate in GR bleiben koennen. Danach muss der Pkw wieder 6 Monate ausser Landes sein, bevor man mit dem Pkw wieder in GR einreisen kann ! Die BEWEISLAST liegt dabei beim Fahrzeughalter ! Er muss beweisen koennen ( mittels tickets oder Stempel im Pass) WANN genau der Pkw in GR eingefuehrt wurde. Kann er dies nicht beweisen, so kann der Zoll das Fahrzeug umstandslos beschlagnahmen ! Ueberzeiht ein Fahrzeughalter die gesetzliche Frist ( 6 Monate ) und der Pkw bleibt also laenger in GR, so fallen PRO TAG der Ueberziehung sehr empfindliche Geldstrafen an !