@sascharudel: Danke, aber die Frage bezog sich nicht auf den Kommentar selbst (dass der nach Löschen für alle weg ist, ist klar), sondern auf die Antworten, die speziell zu diesem Kommentar gegeben wurden, und die dann eingerückt, quasi in einem thread im thread, unter diesem Kommentar erschienen sind. (Nicht die folgenden Kommentare!). Verschwinden diese Antworten bei Löschung des Bezugs-Kommentars mit ? (Sie würden sonst freischwebend stehen bleiben, was ich mir nicht vorstellen kann ..)
Und noch die Frage zur sog. "Mitwirkungspflicht": sollte man den Verkauf von sich aus melden, oder reicht es, den VK auf Nachfrage belegen zu können ?
Vielen Dank für die klare Antwort, DerSchopenhauer. Zwei kleine Nachfragen habe ich noch - falls Sie auch das wissen, oder vielleicht jemand anders. 1. Welcher Maßstab wird benutzt, um eine Übersteigung des Werts zu bemessen (Schwacke-Liste o.ä.?). 2. Falls eine Wert-Übersteigung festgestellt wird, kommt dann die Übersteigerung zur Anrechnung, also die Differenz zum Zeitwert des Autos, oder der gesamte Erlös (was ich mir zwar nicht vorstellen kann, aber bei dieser Bürokratie frage ich lieber...)
Danke erstmal. In 160 Zeichen war eine aussagekräftige Frage leider nicht möglich. Nachdem ich jahrelang kleine Spenden - im zweistelligen Euro-Bereich - zur Unterstützung (Medizin, Schule der Kinder etc.) an zwei phillipinische Familien geschickt habe, wurde nun plötzlich ein Transfer verweigert. In der Nachfrage habe ich den erwähnten Fragebogen bekommen, der u.a. Fragen zur Herkunft des Geldes (Einkommensnachweis), aber auch nach einem persönlichen Treffen mit den Empfängern oder Auftragszahlungen für Dritte enthält. Falls jemand Erfahrungen mit der Handhabung dieser Befragung hat, wäre ich daran interessiert. Laut WU-Angabe dient das Formular als Grundlage zur ggf. Wiederherstellung des Services.