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robbatt

26.03.2015
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robbatt
26.03.2015, 10:07
Darf mein Vermieter einen Anteil der Mülltonne rückwirkend beanspruchen?

Darf mein Vermieter einen Teil der Mülltonne (wegen lehrstehender Wohnung) auch rückwirkend beanspruchen? Er hat den Bauschutt von der Renovierung einer der Wohnungen im Haus in die Tonne gekippt. Die Tonne ist nun bis zur nächsten Leerung in zwei Wochen voll. Zum einen können die anderen beiden Parteien nichts einwerfen, zum anderen wird die Tonne in zwei Wochen wegen dem Bauschutt vermutlich gar nicht geleert. Also wenn's blöd läuft sammeln wir den Müll 4 Wochen lang auf der Straße.

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Antwort
von robbatt
26.03.2015, 10:10

3 Parteien im Haus, eine Wohnung steht leer (seit Monaten). Diesen Teil beansprucht der Vermieter. Rückwirkend deshalb weil er ja die letzten paar Wochen nichts eingeworfen hat. Deshalb hat er jetzt die ganze Tolle vollgeknallt.

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