Ja, ein starrer Fristenplan. Das bedeutet dann doch, dass alles was damit in Zusammenhang hinfällig ist. Also alle Punkte, die darauf folgen. Heißt es nun auch, dass nicht mehr gemalert werden muss??
Hey.
Erst mal danke für Eure Antworten, hätte nicht gedacht, dass das Forum so aktiv ist. :-)
@ albatros: Die beiden Seiten (Bilder!) und Punkt 14 sind alles was zum Thema Schönheitsreparatur im MV aufgeführt ist!
@ peppylotta: ich rauche zwar, aber nicht kette. meiner meinung nach ist alles noch gut weiß und wenig abgenutzt. liegt aber wohl auch daran, dass ich arbeite und an den wochenende meist nicht zuhause bin.. Zustand von Teppich und PVC sind soweit dokumentiert. Mich hat es nur verwundert, dass ich den Bodenbelag erneuern soll. Immerhin liegt das alles hier schon fast ein Jahrzehnt und sowas ist doch auch keine SReparatur, genau wie Fenster lackieren. Und der Vormieter hat eben 7 Jahre hier gewohnt, mit Rauch und Mops und nichts erneuert. Vorrangig gehts mir auch ums Streichen!
@ holsch: versteh ich das nun richtig mit dem Urteil? Niemand muss mehr renovieren, egal was im MV steht und wie der Zustand zu Beginn des MVerhältnisses war? Bei mir ist ja eine Endrenovierung so nicht exakt festgesetzt. Da steht, solche Kosten sind nicht kalkuliert und deshalb muss ich es machen, also zahlen für die Abnutzung. Ich soll ohne besondere Aufforderung regelmäßig SR machen nach den dort genannten Regelrenov.-fristen. Und damit ist doch der Abnutzungsgrad anders als in dem Urteil beachtet worden?!?! Weiter unten steht, dass starre Fristen nicht mehr zählen. Fristen hab ich aber! Wenn es nun nach dem tatsächlichen Renovierungsbedarf geht, wer legt den fest? Muss ich nun nen Gutachter kommen lassen?