Stiefvater zählt zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn sein Einkommen und das Kindergeld nach den Grenzen des SGB reichen, ist von seiten des Staates níchts zu erwarten. Einzige Möglichkeit, der Stiefvater weigert sich konsequent zu zahlen und sieht zu, wie es den Kindern (und der Mutter) dreckig geht. Zu der Situation nach Änderung des SGB ist derzeit aber ein Verfahren vor dem BSG anhängig. Ich kann mir das nicht ansehen, zahle auch und warte nach Rechtsmitteln gegen den Ablehnungsbescheid auf den Ausgang des Verfahrens...

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