Hier mal der komplette Text der Mail die ich bekam:
Im zweiten Teil Ihrer Mitteilung wollen Sie die rechtliche Darlegung der Einstufung Alleinerziehend und Familie erläutert haben. Mit dem Ratsbeschluss RB V-419/10 vom 16.06.2010 hat die Stadt Leipzig die beiden Begriffe eindeutig definiert. Der Begriff Familie wird in der Fachliteratur von jeher als schwierig dargestellt. Heute wird Familie zunehmend weniger über die Ehe definiert, sondern über das Vorhandensein von Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft. Eltern werden dementsprechend definiert als : Personen, welche in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und die Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern wahrnehmen. Dies sind in der Regel leibliche, Adoptiv- oder Stiefeltern. Dabei geht es nicht zwingend um Eltern nach dem Unterhaltsrecht gemäß BGB, sondern mehr um die soziale Elternschaft in einer Familie. Deshalb wurde mit der Vorlage der neue Familienbegriff bzw. die Auslegung auch für Alleinerziehende beschlossen. Ein allein erziehender Elternteil gem §20 Abs. 2 SGB VIII ist ein Elternteil zu verstehen, der tatsächlich das Kind überwiegend ohne Unterstützung durch einen Partner oder Angehörigen versorgt.
Entsprechend Ihren Ausführungen wohnen Sie mit Ihrem Kind und einer Lebenspartnerin zusammen. Ab diesem Zeitpunkt gelten Sie gemäß den Darlegungen als Familie und nicht als Alleinerziehend.