Alleinerziehend nach Zusammenzug m it neuer Partnerin?

Hab mal eine Frage....

Ich bin Alleinerziehender Vater mit meiner 6-jährigen Tochter. Nun habe ich eine neue Partnerin die auch Alleinerziehend mit 16-jähriger ist und die im Wechselmodell lebt. Wir sind zusammen gezogen in eine größere Wohnung. Sie zahlt die meiste Miete, ich den Rest, etwa 2/3 und ich 1/3. Ich zahle dafür die Versicherungen usw.

Bei meiner Tochter besteht momentan noch das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben kein gemeinsames Konto oder ähnliches und zahlen getrennt unsere Rechnungen.

Nun erklärte mir die Stadt man würde uns lt. Ratsbeschluss als eheähnliche Haushaltsgemeinschaft einstufen und unterstellt das alles gemeinsam geschieht, auch die Erziehung, Versorgung usw. und daher ist Wohngeld, Bildung und Teilhabe für Schule und Essenszuschüsse weggefallen und der Hortplatz in der Schule kostet das doppelte.

Ist das Rechtens? Ich fand viele Aussagen aber immer das es erst nach 1-2 Jahren so sei und auch Urteile vom BVerfG. und BSG das es auch gemeinsame Konten usw. geben müsse. Das trifft aktuell ja alles nicht zu zumal meine Freundin kaum zu Hause ist was Berufsbedingt ist und auch an Wochenenden arbeitet. Bestenfalls hat sie täglich 1 Stunde Zeit für die Kleine und an Wochenenden garnicht. Manche Tage sehen die sich nichtmal.Also was meine Tochter betrifft kann von "gemeinsam" keine Rede sein zumal sie für die Kleine weder sorgt noch zahlt und auch der Einkauf sozusagen gleichmäßig geteilt wird.

Die Sachgebietsleiterin schrieb mir dazu "Ein allein erziehender Elternteil gem §20 Abs. 2 SGB VIII ist ein Elternteil zu verstehen, der tatsächlich das Kind überwiegend ohne Unterstützung durch einen Partner oder Angehörigen versorgt." Und genau das trifft nicht zu und ist eine reine Unterstellung nur weil ich sagte wir sind zusammen gezogen. Letztlich hat das zur Folge das ich für mich weniger Geld zu Leben habe als vor dem Wohngeld als ich vor 1 Jahr noch mit ALG2 aufstockte.

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Hier mal der komplette Text der Mail die ich bekam:

Im zweiten Teil Ihrer Mitteilung wollen Sie die rechtliche Darlegung der Einstufung Alleinerziehend und Familie erläutert haben. Mit dem Ratsbeschluss RB V-419/10 vom 16.06.2010 hat die Stadt Leipzig die beiden Begriffe eindeutig definiert. Der Begriff Familie wird in der Fachliteratur von jeher als schwierig dargestellt. Heute wird Familie zunehmend weniger über die Ehe definiert, sondern über das Vorhandensein von Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft. Eltern werden dementsprechend definiert als : Personen, welche in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und die Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern wahrnehmen. Dies sind in der Regel leibliche, Adoptiv- oder Stiefeltern. Dabei geht es nicht zwingend um Eltern nach dem Unterhaltsrecht gemäß BGB, sondern mehr um die soziale Elternschaft in einer Familie. Deshalb wurde mit der Vorlage der neue Familienbegriff bzw. die Auslegung auch für Alleinerziehende beschlossen. Ein allein erziehender Elternteil gem §20 Abs. 2 SGB VIII ist ein Elternteil zu verstehen, der tatsächlich das Kind überwiegend ohne Unterstützung durch einen Partner oder Angehörigen versorgt. 

Entsprechend Ihren Ausführungen wohnen Sie mit Ihrem Kind und einer Lebenspartnerin zusammen. Ab diesem Zeitpunkt gelten Sie gemäß den Darlegungen als Familie und nicht als Alleinerziehend.

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