Solange Deine Tochter in Deinem Haushalt lebt,stehen Dir der Unterhalt + das Kindergeld zu.Wenn Du Ihr as Kindergeld als Taschengeld zukommen lässt so ist das eine freiwillige Angelegeheit. Anspruch auf den Barunterhalt und das Kindergeld hätte Sie erst wenn Sie in einer eigenen Wohnung wohnt, oder wenn Sie Dir anteilig Miete,Strom Wasser und Lebenshaltungskosten zahlen würde. Ich gehe mal davon aus,dass oben genannte Kosten Ihre zu erwartenden Einnahmen ( Barunterhalt und Kindergeld) übersteigen würden.
Hallo Cassylein Deine Mutter hat nicht das Recht Dich zu schlagen,ganz egal was Du machst oder nicht machst. Das ist nicht nur gemein sondern auch gegen das Gesetz.Sie macht sich damit strafbar. Vielleich habt Ihr an Euerer Schule einen Vertrauenslehrer an den Du Dich wenden könntest? Oder eventuell auch Dein Klassenlehrer/in. Als letzte Möglichkeit bleibt Dir noch der Weg zum Jugendamt. Die werden Dich beraten und notfalls auch mit Deiner Mutter sprechen. Du brauchst überhaupt keine Angst vor dem Jugendamt zu haben.Die sind dafür da Kindern zu helfen. Auf jeden Fall solltest Du Dich nicht mehr von Deiner Mutter schlagen lassen. Ich wünsche Dir viel Glück
Es gibt passende Farbentferner z.B. von Beckmann. Die sind nicht sehr teuer,leicht anzuwenden und in fast jedem Drogeriemarkt erhältlich. Viel Glück + nächstes mal aufpassen.
Wenn im Arbeitsvertrag festgelegt wurde, dass das Personal mit Makeup und gemachten Haaren zu erscheinen hat,dann ist es ein Kündigungsgrund wenn Sie ohne Makeup + gemachten Haaren erscheint. Es sei denn Sie kann nachweisen das Sie irgendwelche Allergien gegen Schminke hat.