(quelle VSE) Nein wenn du noch keinen Titelierung (titel) hast, verjährt das nach 3 Jahren wenn das normale SCHULDEN sind. Sonst greifen die Verjährungsfristen zum bsp.: 30 Jahre bei einem Titel erwirkt worden ist
ich hoffe das die antwort hilfreich war.
wenn nicht schau mal auf ... der webseite des VSE nach