Annahmeverweigerung einer Briefsendung per Einschreiben nach Öffnung noch möglich?
Mich interessiert, ob es für einen Versandhändler möglich ist, die Annahme einer Rücksendung per Einschreiben nach Öffnung noch zu verweigern.
Ein Freund befindet sich diesbezüglich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Versandhändler, der behauptet, ein zurückgeschickter Artikel hätte Gebrauchsspuren und Verschmutzungen aufgewiesen. Jedoch hat der Versandhändler die Annahme des Einschreibens verweigert, was auch auf dem Brief vermerkt war und nach Rückfrage bei der Post auch in der Sendungsverfolgung festgehalten wurde. Der Versandhändler behauptet, es wäre Händlern in Vereinbarung mit der Post durchaus möglich, die Annahme von Rücksendungen auch nach Öffnung noch zu verweigern.
Stimmt das?
Wo kann man entsprechendes nachlesen, was man falls notwendig vor Gericht anbringen kann?
Vielen Dank