hallo, du kannst wenn es möglich ist die fehlenden stunden an diesem schultag mit erscheinen am arbeitsplatz und deine arbeit verrichtest ausgleichen, jedoch geht das nicht in jeder branche, in einer firma wo die dienstzeit um 16uhr endet ist es schwer, jedoch solltest du im verkauf stehen, dann ist es meist möglich da die geschäfte inzwischen bis 20uhr oder länger geöffnet haben
hallo, bitte riskiere nicht deinen arbeitsplatz, du bist krank geschrieben bis montag, da ihr in eurer firma gemobbt werdet ist das die beste gelegenheit für euren arbeitgeber die arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln und euch zu beschatten, damit lieferst du ihm einen fristlosen kündigungsgrund, wenn du psychisch angeknackst bist, dann schau das du für längere zeit krank geschrieben wirst und du dich für einen anderen job umschauen kannst, das beschatten eines arbeitnehmers ist legitim, die beauftragen inzwischen sogar extra unternehmen damit ( privatdedektive )
hallo erst einmal,
hat dein exfreund das schlafzimmer auf seinen namen gekauft, dann gehört es ihm und nicht dir, maßgeblich ist der eigentümer der auf der rechnung steht, er kann dann keine forderungen an dich stellen, wenn dein name auf der rechnung steht dann ist es dein eigentum und er muss es dir sogar aushändigen
es darf zum kindeswohl nicht das kindergeld gepfändet werden, darum heisst es ja kindergeld grundsätzlich wird auch nur von deinem reinen nettolohn der pfändbare betrag abgezogen, der ist ja auch unterschiedlich hoch, dann kommt es darauf auch an wie viele personen im haushalt leben usw., dadurch hast du auch immer einen höheren freibetrag, anders liegt es beim kindesunterhalt, da liegt die sachlage etwas anders, als alleinstehender liegt die freigrenze bei 1029,99€, bei 1 person mehr bei 1419,99€, bei 2 personen mehr bei 1639,99€ usw., gehe im internet einfach mal auf die seite vom bundesgesetzblatt .......www.bundesgesetzblatt.de .......bekanntmachung zu §850c zivilprozessordnung ( freigrenzenbekanntmachung2011 ) schau es dir an und drucke dir die tabelle aus
hallo, möchte mal kurz klar sagen, das der lohn bis zur freigrenze von 1028,29€ nicht pfändbar ist, jedoch werden vom urlaubs und weihnachtsgeld alle beträge voll angerechnet ( du erhältst insgesamt von beiden leistungen nur 500,00€ als freigrenze im jahr )