eine kurze Verständnisfrage: bekommst Du das Darlehen vom Jobcenter (ARGE) gezahlt ? Dann könnte ich Dir die Frage beantworten.
Suche unbedingt einen Arzt auf, Du schreibst ja, Du würdest normal trinken. Solltest Du z. B. erhöhten Durst und vermehrten Harndrang haben, könnte das auf Diabetes hinweisen. Also gehe zum Arzt. Falsche Ferndiagnosen könnten gefährlich werden.
Das ist sehr brisant. Suche unverzüglich einen Anwalt auf. Bist Du alleinerziehend (wegen der Kinder), bist Du berufstätig, dann könnte es sich um eine Haft mit Freigang handeln,das heißt Du kannst weiter arbeiten und musst nur zum übernachten in die JVA. Ansonsten kann ich leider auch nicht großartig weiterhelfen.
bitte noch beachten: Ist die Wohnung trotz Deines Auszugs für die übrigen 4 Personen dann noch angemessen (nicht zu teuer) sonst würde evtl. die Miete gekürzt bzw. deine Eltern zum Umzug aufgefordert.
hallo, arbeite selber mein jobcenter. aber auf die idee ist auch bei uns noch niemand gekommen. es besteht zumindest derzeit noch keine pflicht, dass ein vermieter einen energieausweis haben müsste. macht folgendes schreibt euren vermieter an und bittet ihn eine kopie des evtl. vorhandenen ausweises Euch zur Verfügung zu stellen. Oder falls ihr ein gutes Verhältnis habt: Lasst Euch von ihm bescheinigen, dass er keinen habt. Legt das dann dem Jobcenter vor. Somit seid ihr den Mitwirkungspflichten nachgekommen.
Die ARGE/Jobcenter ist verpflichtet auf die folgenden fehlender Mitwirkung hinzuweisen. Mitwirkung heißt aber nicht etwas tatsächlich unmögliches zu verlangen. Sollte es doch Probleme geben, dann meldet Euch.
hallo, ich habe leider schlechte Nachrichten für Dich, wenn Du im Jahr 2011 mehr als 8004,00 Euro verdienst (verdient hast) entfällt der Kindergeldanspruch für das komplette Jahr.Daher ist die Rückforderung für das komplette Jahr rechtmäßig. Kleiner Tip: Vereinbare eine so niedrig wie mögliche Rückzahlungsrate, damit du nicht noch härter bestraft bist.
hallo, ich habe selber viele jahre lang firmgruppen (im Erzbistum Köln) geleitet. Hier war es zumindest zuletzt üblich so wird es auch bei unserer Tochter (fast 14) sein, dass die Firmung ca. mit 15 oder 16 Jahren ansteht. Ab 14 Jahren ist man auch religionsmündig. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass sich 15 jährige doch eher Gedanken machen, was der Glaube für sie bedeutet, vielleicht auch selber die Firmung noch einmal zurückstellen und auf ganz anderer Ebene auch Diskussionen in den Vorbereitungsgruppen stattfinden können. Problematisch finde ich nur den Zeitaufwand, gerade in der 10. Klasse, wenn Schulpraktika oder auch Bewerbungen anstehen.