Hallo! Nach dem neuen Bundesmeldegesetz (natürlich auch früher nach den Ländergesetzen) muss bei dem Bezug einer Wohnung diese angemeldet werden. Hier ist es erstmal egal ob dies Haupt- oder Nebenwohnsitz sein soll. Weiter ist zu beachten, dass der Hauptwohnsitz verheirateter Ehegatten die nicht dauerhaft getrennt Leben, der gleiche ist. Melden Sie dort einfach den Zweitwohnsitz an.

Die Zweitwohnsitzsteuer wird nicht überall erhoben. Das regelt jede Kommune selbst und es kann einfach erfragt werden.

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Die Meldegesetze der Länder regel: dass jeder Bürger, der in Deutschland eine Wohnung bezieht, sich innerhalb einer Frist dort anzumelden hat. Der Besitz alleine begründet keine Meldepflicht. Beispiel: Der Bekannte besitzt zehn Häuser die er vermietet. Natürlich kann und darf er nicht überall angemeldet sein. Außer er wohnt tatsächlich in all diesen Häusern. Rein praktisch geht das natürlich nicht. Die Frage ist also, ob de Bekannte in diesem Haus wohnt. Tut er das, kann er sich da anmelden. Tut er das nicht, dann kann er sich auch nicht anmelden.

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Sofern Sie den Namen Ihres Vormieters haben, wird Ihnen das Einwohnermeldeamt weiterhelfen können. Dies läuft über eine einfach Melderegisterauskunft und wird Sie höchstwahrscheinlich 10 € kosten. Einfach dort vorsprechen, oder das ganze schriftlich machen. Sofern der Name des Vormieters nicht bekannt ist, würde ich auch zuerst im Haus fragen und danach aufs Meldeamt gehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Mietrecht hat nichts mit dem Melderecht zu tun!

Du kannst - sofern es der Geldbeutel zulässt - bei deinem Freund wohnen und in jedem anderen Bundesland fünf Wohnung, zwei Häuser und ein Schloss mieten. Meldepflichtig bist du desswegen noch lange nicht. Die Pflicht zum Anmelden hast du erst, sobald du dich in einer Wohnung (vorübergehend) aufhälst. Soviel zu deiner Frage. Solltest du dich für eine Anmeldung entschließen, so ist der Tip mit dem Nebenwohnsitz nicht verkehrt. Aus steuerlicher Sicht kann ich nur http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenwohnsitzsteuer#Kommunen_mit_Zweitwohnungsteuer empfehlen. Liebe Grüße

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Um auf die Frage einzugehen: Ja, eine An-, Ab- oder Ummeldung von Amts wegen ist (noch) in den jeweiligen Meldegesetzen der Länder geregelt - ohne jetzt auf die weiteren Umstände einzugehen.

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Hallo!

  1. Einfach auf das neue Meldeamt gehen und eine Anmeldung ausfüllen.

  2. Ja, das hängt dann auch zusammen. Die Zulassung findest du bei kreisfreien Städten in der Stadt direkt und bei kreisangehörigen Gemeinden immer beim Landratsamt.

  3. Wenn er abgelaufen ist, musst du diesen natürlich bei deinem Hauptwohnsitz beantragen. Falls er das nicht ist, kommt nur ein Aufkleber für die neue Adresse auf die Rückseite.

Kosten fürs Anmelden beim Meldeamt gibt es normalerweise nicht.

Kfz-Papiere ändern weiß ich nicht.

Beim Zweitwohnsitz ist zu beachten, dass bei manchen Städten eine Steuer für fällig wird. Ansonsten sollte man sich die Frage stellen, warum es denn unbedingt ein Zweitwohnsitz sein sollte. Bei Studenten die im Studentenwohnheim wohnen und am Wochenende in ihr Kinderzimmer zurückkommen, versteh ich das ja noch irgendwie.

Lass die Probezeit außer acht und meld Dich da an. Falls es nichts werden sollte, melde dich wieder "zuhause" an.

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Nein, Abmelden wirst du ihn nicht können. Abmeldungen werden nur noch bei Wegzügen ins Ausland sowie bei Nebenwohnsitzen praktiziert. Im Falle eines Umzuges des Hauptwohnsitzes, ist der einzige Weg die Anmeldung in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde.

Zudem sind Ab- / An-/ Ummeldungen rechtlich nur persönlich bzw. mit bestimmten Vollmachten möglich.

Es wird auf den Mitarbeiter der Verwaltung ankommen, was er mit deiner Information macht.

Wie oben bereits gesagt, würde ich den Brief mit entsprechendem Vermerk in einen Briefkasten schmeißen und Gut ist.

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Doch, du bist noch ein Einwohner, da du schließlich noch gemeldet bist. Was für eine Adresse du angibst ist, wie bereits geantwortet, deine Sache. Erkläre mir aber warum du der Meinung bist Lügen zu müssen. Lügen hat schlussendlich nie einen Vorteil. Das Abmeldeformular aufzuheben sollte selbstverständlich sein.

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"Abmelden" gibt es nur noch in den wenigsten Fällen. Du meldest eine Nebenwohnsitz ab oder aber du meldest dich ins Ausland ab. In allen anderen Fällen, meldest du dich nur bei dem neuen Wohnsitz an. Den Status "ohne festen Wohnsitz" erhältst du, sobald du Obdachlos bist. Und das willst du nicht. Das zieht früher oder später immer irgendwelche blöden Fragen nach sich. Außer dem wird es immer in deinem "Melde-Lebenslauf" ersichtlich sein. Mein Tipp, (wie oben schon genannt) wenn du bei deiner Familie nicht mehr gemeldet sein willst: Frag einen Freund ob er nichts dagegen hat, wenn du dich kurzzeitig bei ihm anmeldest. Sobald du weißt wo du wohnen wirst, meldest du dich dann richtig an.

Eine Auskunftssperre dient u.a. Zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben und ist, sofern das nicht auf deine Situation zutrifft, nichts für dich. Auch muss der Eintrag natürlich durch z.B. Akten eines Rechtsanwaltes oder der Polizei belegt werden.

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§ 11 Abs. 3 des MRRG (Melderechtsrahmengesetz) regelt hier leider nicht eindeutig:

"Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlagen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen."

  • Wir verlagen es nur sofern Zweifel bei den Angaben entstehen. Die Nachbargemeinde verlangt es nicht. Die Nachbarstadt wiederum schon.

Ein Anruf bei der zuständigen Meldebehörde klärt das. Einfach Nachfragen. Die beißen nicht!

Grüße,

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Ich würd mir hier keinen zu großen Stress machen. Geh doch einfach auf´s Amt und melde dich auf die Adresse deiner Eltern an, wenn du da aktuell schon wohnst. Die verraten dir auch ob du abgemeldet wurdest :-) Falls das zutrifft, werden die Damen oder Herren dich natürlich fragen wo du warst. Ehrlichkeit hilft dabei am meisten weiter.

Sobald du in eine neue eigene Wohnung umziehst, meldest du dich einfach dorthin um.

Grüße

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Ex-Freund will nicht ausziehen - es besteht kein Mietvertrag - er zahlt seit 13 Jahren keine Miete

Ich frage hier für eine Bekannte, die kein Internet hat... Der Fall ist folgender: (Namen geändert) Michaela wohnt seit 13 Jahren zusammen mit ihrem Freund Alexander im Haus der Eltern. Alexander geht nicht arbeiten, ist sich auch zu fein, sich bei der Arge wegen Hartz IV zu melden. Insofern haben Michaela und ihre Eltern Alexander die letzten 13 Jahre durchgefüttert. Miete oder Nebenkosten zahlt er auch nicht - er hat ja keinerlei Einkommen. Michaela hat sich vor 2 Monaten von Alexander getrennt. Die Eltern, denen das Haus gehört, haben ihn zweimal mündlich aufgefordert auszuziehen, mit Fristsetzung. Beide Fristen sind abgelaufen, er will nicht ausziehen! Melderechtlich ist Alexander bei den Eltern meiner Bekannten gemeldet.

Nun habe ich ein Schreiben aufgesetzt, damit die Eltern ihn schriftlich auffordern auszuziehen. Er hat das Schreiben am 13.08.2011 erhalten und auch den Erhalt schriftlich per Unterschrift bestätigt. Wortlaut des Schreibens: "Sehr geehrter Herr XXX, hiermit fordern wir Sie letztmalig auf, bis zum 20.08.2011 um 12 Uhr unser Wohnhaus zu verlassen. Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht ausgezogen sein, werden wir Ihr Eigentum aus unserem Wohnhaus entfernen, und bis zu Ihrer Abholung, längstens bis zum 17.11.2011 in unserer Garage zwischenlagern. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Ihnen ab dem 20.08.2011 um 12 Uhr kein Zugang zu unseren Wohnräumen mehr gewährt wird. Eventuell noch in Ihrem Besitz befindliche Schlüssel zu unserem Wohnhaus sind spätestens zu diesem Termin an uns auszuhändigen. Sollten Sie sich nach diesem Termin widerrechtlich Zugang zu unseren Wohnräumen verschaffen, werden wir Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch) erstatten. Bezüglich eines Abholtermins für Ihr zwischengelagertes Eigentum setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. Sollten Sie Ihr Eigentum bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt haben, gehen wir davon aus, dass Sie in der Absicht handeln, gem. § 959 BGB den Besitz an der Sache aufzugeben und damit auf Ihr Eigentum verzichten. Wir werden Ihr Eigentum dann der Abfallverwertung zuführen."

Ich habe den Eltern geraten, am 20.08.2011 nach 12 Uhr die Schlösser zum Haus auszuwechseln, für den Fall, dass Alexander doch noch einen (nachgemachten) Schlüssel besitzt, von dem sie nichts wissen.

Zu meinen Fragen: 1. Wie müssen die Eltern vorgehen, wenn er sich am 20.08.2011 um 12 Uhr im Haus aufhält, und sich weigert, dieses zu verlassen? 2. Können Michaela oder die Eltern ihn schon jetzt, (oder erst nach dem 20.08.2011) melderechtlich aus dem Haus der Eltern abmelden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

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Zu Frage zwei kann ich Ihnen mitteilen, dass "Alexander" sich selber um die Ummeldung (Abgemeldet wird nur noch ins Ausland oder ein Nebenwohnsitz) kümmern muss. Melderechtlich hat er dazu ein bis zwei Wochen Zeit. Das variiert von Bundesland zu Bundesland.

Sollte "Alexander" sich nicht mehr in der Wohnung aufhalten, er sich aber nicht umgemeldet haben, können Sie im zuständigen Meldeamt vorsprechen und eine Abmeldung von Amts wegen erbitten. Ob die Angestellten dies sofort machen, liegt praktisch gesehen meistens im Ermessen.

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