Ich frage hier für eine Bekannte, die kein Internet hat... Der Fall ist folgender: (Namen geändert)
Michaela wohnt seit 13 Jahren zusammen mit ihrem Freund Alexander im Haus der Eltern. Alexander geht nicht arbeiten, ist sich auch zu fein, sich bei der Arge wegen Hartz IV zu melden. Insofern haben Michaela und ihre Eltern Alexander die letzten 13 Jahre durchgefüttert. Miete oder Nebenkosten zahlt er auch nicht - er hat ja keinerlei Einkommen.
Michaela hat sich vor 2 Monaten von Alexander getrennt. Die Eltern, denen das Haus gehört, haben ihn zweimal mündlich aufgefordert auszuziehen, mit Fristsetzung. Beide Fristen sind abgelaufen, er will nicht ausziehen!
Melderechtlich ist Alexander bei den Eltern meiner Bekannten gemeldet.
Nun habe ich ein Schreiben aufgesetzt, damit die Eltern ihn schriftlich auffordern auszuziehen. Er hat das Schreiben am 13.08.2011 erhalten und auch den Erhalt schriftlich per Unterschrift bestätigt. Wortlaut des Schreibens:
"Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit fordern wir Sie letztmalig auf, bis zum 20.08.2011 um 12 Uhr unser Wohnhaus zu verlassen.
Sollten Sie bis zu diesem Termin nicht ausgezogen sein, werden wir Ihr Eigentum aus unserem Wohnhaus entfernen, und bis zu Ihrer Abholung, längstens bis zum 17.11.2011 in unserer Garage zwischenlagern.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Ihnen ab dem 20.08.2011 um 12 Uhr kein Zugang zu unseren Wohnräumen mehr gewährt wird. Eventuell noch in Ihrem Besitz befindliche Schlüssel zu unserem Wohnhaus sind spätestens zu diesem Termin an uns auszuhändigen.
Sollten Sie sich nach diesem Termin widerrechtlich Zugang zu unseren Wohnräumen verschaffen, werden wir Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch) erstatten.
Bezüglich eines Abholtermins für Ihr zwischengelagertes Eigentum setzen Sie sich bitte frühzeitig telefonisch mit uns in Verbindung.
Sollten Sie Ihr Eigentum bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt haben, gehen wir davon aus, dass Sie in der Absicht handeln, gem. § 959 BGB den Besitz an der Sache aufzugeben und damit auf Ihr Eigentum verzichten.
Wir werden Ihr Eigentum dann der Abfallverwertung zuführen."
Ich habe den Eltern geraten, am 20.08.2011 nach 12 Uhr die Schlösser zum Haus auszuwechseln, für den Fall, dass Alexander doch noch einen (nachgemachten) Schlüssel besitzt, von dem sie nichts wissen.
Zu meinen Fragen:
1. Wie müssen die Eltern vorgehen, wenn er sich am 20.08.2011 um 12 Uhr im Haus aufhält, und sich weigert, dieses zu verlassen?
2. Können Michaela oder die Eltern ihn schon jetzt, (oder erst nach dem 20.08.2011) melderechtlich aus dem Haus der Eltern abmelden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen