Natürlich möchte ich keine Miete verlangen. Hier geht es auch noch um das Problem das mein Vater wahrscheinlich bald Hartz IV Empfänger wird. Hätte ich einen Mietvertrag mit ihm würde er wenigstens dieses Geld erstattet bekommen.
Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden monatlich überwiesen (Kontoauszug vorhanden). Einen Mietvertrag gibt es nicht, da ich in meinem eigenen Haus wohne (auch wenn mein Vater Nießbrauchrecht hat). Einen Mietvertrag haben wir nicht für nötig gehalten. Bedeutet dies, das es einen Mietvertrag zwischen ihm und mir geben muss damit ich nicht für ihn mitbezahlen muss wenn er Hartz IV Empfänger wird? Trotz der beiden getrennten Wohnungen?
Danke!
Was bedeutet denn genau Bedarfsgemeinschaft und wie wird dies vom Amt ermittelt?
Bei uns ist das folgendermaßen:
Das Haus welches meine Eltern seinerzeit gebaut haben wurde als Einfamilienhaus gebaut. Nach der Trennung meiner Eltern wurde das Haus wie oben geschrieben an mich übertragen (mein Vater hat lebenslanges Nießbrauchrecht und wohnt in der alten Wohnung meiner Eltern). Ich selbst habe mir die Kellerräume zu einer zweiten Wohnung ausgebaut (völlig abgetrennt). Könnte hierdurch eine Bedarfsgemeinschaft bestehen weil das Haus ja ursprünglich als Einfamilienhaus gebaut wurde und das vom Amt auch weiterhin so gesehen werden könnte?
Vielen Dank!