Hier die Antwort von Samsung:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Wir bedauern, dass das Samsung Galaxy S8 Ihrer Lebensgefährtin nicht mehr einwandfrei funktioniert.
Leider können wir Ihrem Wunsch nach einer Teilreparatur nicht nachkommen.
Teilreparaturen sind aus einem einfachen Grund nicht möglich.
Unser Servicepartner muss auf seine Reparatur eine Gewährleistung für seine erbrachte Arbeit geben. Dies kann er nicht, wenn er nur einen Teil des Gerätes repariert. Jedes durch unseren Servicepartner reparierte Gerät, muss die Werkstatt in einem tadellosen Zustand verlassen.
Eine mechanische Beschädigung ist ein Garantieausschlußgrund. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschädigung in Zusammenhang mit dem angegebenen Fehler steht.
Im Rahmen des Kaufs eines Samsung Smartphones, bieten wir zwei Jahre Herstellergarantie an, um Fehlfunktionen sowie Material- und Herstellungsfehler kostenlos zu beheben. Schäden, die außerhalb der Verantwortung von Samsung liegen, werden nicht von der Garantie abgedeckt.
Unsere Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:
http://www.samsung.com/de/support/warranty/
Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Bestätigung für die gewünschte Teilreparatur zukommen lassen.
Auch wenn Sie sich eine anderslautende Antwort erhofft haben, wünschen wir Ihnen weiterhin eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
XXX