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Hallo, ich habe dem Anwalt statt 190 € / netto 75 € netto für die gemachte Preisauskunft per E-Mail Angeboten und er hat, wie Anwälte es gern tun, gemeint das die Preisauskunft eine vollwertige Beratungsleistung darstellt und er sich auf 140 € netto einlassen würde.
Tja, ziemlich frech! Wenn ich beim Bäcker frage was das Brötchen kostet sagt mir ja auch niemand 0,20 €. Für die Auskunft berechne ich Ihnen 5,20 €