Parken am Straßenrand, welchen Abstand muss ich einhalten?
Folgender Fall: Ich parke auf eine Straße. Dort sind keine Halte/-Parkverbotsschilder angebracht. Ebensowenig gibt es gekennzeichnete Parkplätze. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich laut StvO eine Durchfahrtsbreite von ca. 3m einhalten um an der Fahrbahnseite (nicht auf dem Gehweg) parken zu dürfen. Doch was definiert die Durchfahrtsbreite? Der Abstand meines Autos bis zum gegenüberliegenden Fahrbandrand, oder doch nur bis zum Mittelstrich? Gilt das nur, wenn der Mittelstrich durchgezogen ist, oder nicht?
Grüße