Antwort
mit meiner arbeitsvermittlerin habe ich schon gesprochen. diese meinte, sobald ich einen arbeitgeber vorweisen kann der mich mit dieser zusätzlichen qualifikation einstellt, wäre es kein problem einen solchen bildungsgutschein auszustellen. nun weis ich aber nicht, inwieweit sich der arbeitgeber gegenüber dem amt verplichten muss....sonst könnte ich ja zu jedem x-beliebigen ag gehen und ihn um ein solches schreiben bitten?! d.h er müsste mich doch dann auch übernehmen und wenn nicht die anfallenden kosten für die maßnahme zurückzahlen, oder nicht?! die weiterbildungsmaßnahme dauert ein halbes jahr ist vom arbeitsamt bereits zertifiziert und anerkannt. was aber wenn ich in dieser zeit eine andere, bessere stelle finde ?!
danke