monokei das stimmt so nicht.

Wenn eine Lastschrift abgebucht wird und keine ausreichende Kontodeckung vorhanden ist, wird diese zurück gegeben, wenn man für die bank keine ausreichende bonität besitzt. das ist dann in der regel nicht auf den auszug beziehungsweiße im OB auf der auszugsliste zu sehen. Man muss aber von der Bank informiert werden, d.h z.B per Brief und es gibt meist auch noch einen Kontoauszug das die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Von der Bank aus muss der Kunde eigl keine Strafgebühren zahlen nur der, wo die Lastschrift einzieht.

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ja muss ich dir recht geben sind keine juristischen personen

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Hallo, eine KG ist eine Kommanditgesellschaft. Dort gibt es einen Komplementär, dieser haftet auch mit seinen Privatvermögen und einen Kommanditisten. Dieser haftet nur mit seiner Stammeinlage. Und die KG ist eine juristische selbstständige Person. Eine OG kenn ich nicht. Evtl. meinst du eine OHG = Offene Handelsgesellschaft. Wenn diese im Handelsregister eingetragen ist, dann ist sie auch rechtsfähig. D.h. man kann angeklagt werden und selbst als OHG klagen MfG

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