monokei das stimmt so nicht.
Wenn eine Lastschrift abgebucht wird und keine ausreichende Kontodeckung vorhanden ist, wird diese zurück gegeben, wenn man für die bank keine ausreichende bonität besitzt. das ist dann in der regel nicht auf den auszug beziehungsweiße im OB auf der auszugsliste zu sehen. Man muss aber von der Bank informiert werden, d.h z.B per Brief und es gibt meist auch noch einen Kontoauszug das die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Von der Bank aus muss der Kunde eigl keine Strafgebühren zahlen nur der, wo die Lastschrift einzieht.