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rema1948

09.03.2011
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rema1948
09.03.2011, 12:16
Dokumentation bei der Verabreichung von Schmerzpflaster durch ambulanten Pflegedienst

Kann eine ärztlich verordnete Verabreichung durch einen ambulanten Pflegedienst von Schmerzpflaster "Fentanyl 37,5" abgelehnt werden, wenn die KK diese Leistung ablehnt? Ich dachte, es muss bei BTM-Mittel ein lückenloser Nachweis vom verordnenden Arzt über die Apotheke, Pflegedienst bis hin zum Patienten dokumentiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Patient das Schmerzpflaster nur auf dem Rücken verträgt sonst treten erhebliche Hautirritationen auf.

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Antwort
von rema1948
24.03.2011, 23:16

Leider ist es aber so, die KK -AOK- lehnt die Kostenbernahme der Leistung ab, also auch keine lückenlose Doku! Wie soll man sich da verhalten?

Allerdings finde ich nirgends Info oder Gesetzestext was die Dokumentation von BTM Mittel betrifft und deren Anwendung!

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