Mietvertrag, muss bei Position "Stellplatz" ein Betrag stehen?
Wir haben seit 2011 einen Mietvertrag mit Stellplatz "X", bei unserem Mietvertrag sind folg, Positionen aufgeführt:
Kaltmiete Bsp. 600€ Nebenkosten Bsp 200€ Stellplatze o.Ä. LEER
Gesamtmiete = 800,- €
im Mietvertrag ist die Wohnung + ein Tiefgaragenstellplatz "X" eingetragen und wurde von beiden Partien unterzeichnet.
Darf der Vermieter nun im Nachhinein extra Miete für den Stellplatz fordern?
Das tut er jetzt nämlich nach 3 Jahren, wir haben sogar anteilige Nebenkosten für die Tiefgarage gezahlt.
Jetzt haben wir sogar ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen und warden auf 900 € Nachzahlung für Miete des Stellplatzes verklagt.
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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