Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?
    • Möchtet ihr lieber, dass ihr als erstes sterbt oder euer Partner?
    • Wie ist es bei euch in Beziehungen mit eurem Handy - verratet ihr eurem Partner die PIN?
    • Seid ihr schon in den Weihnachtsvorbereitungen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wieviel Geld habt ihr für euer erstes Auto ausgegeben? Und welches war es?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

regsinluc

16.04.2009
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
tina778
03.07.2009, 08:09
Wer muss die Honorarkosten eines Rechtsstreits bezahlen, die höher als die Kosten des RVG sind?

Hallo zusammen.

Meine Frage ist: Wenn jemand mit einem Anwalt vor Gericht muss und wegen dem aufwendigen Fall wird eine Honorarvereinbarung ausgemacht, die über den Gebühren des RVG liegen, wer zahlt dann diese "Zusatzgebühren" im Falle eines Sieges? Der Dritte kann nur die RVG nach Gesetz tragen müssen, oder? Heißt das dann, dass der Mandant, der die Honorarvereinbarung ausgemacht hat, auf dem Differenzbetrag sitzen bleibt, obwohl er ja den Prozess gewonnen hat?

Vielen Dank schon mal für Antworten! :-)

...zum Beitrag
Antwort
von regsinluc
06.07.2009, 10:53

Hallo, für den Fall, dass derjenige, der die Honorarvereinbarung mit seinem Anwalt geschlossen hat, den Rechtstreit gewinnt, von der Gegenseite nur die Gebühren nach dem RVG erstattet erhält. Mehr nicht. Sollten die Kosten der Honorarvereinbarung höher sein, muss er sie selber tragen. Darauf müßte ihn auch der Anwalt hinweisen. Die Gegenseite ist nicht verpflichtet, über die Gebühren des RVG hinaus Anwaltskosten zu erstatten. Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel