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regsinluc

16.04.2009
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Geistesblitzer

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tina778
03.07.2009, 08:09
Wer muss die Honorarkosten eines Rechtsstreits bezahlen, die höher als die Kosten des RVG sind?

Hallo zusammen.

Meine Frage ist: Wenn jemand mit einem Anwalt vor Gericht muss und wegen dem aufwendigen Fall wird eine Honorarvereinbarung ausgemacht, die über den Gebühren des RVG liegen, wer zahlt dann diese "Zusatzgebühren" im Falle eines Sieges? Der Dritte kann nur die RVG nach Gesetz tragen müssen, oder? Heißt das dann, dass der Mandant, der die Honorarvereinbarung ausgemacht hat, auf dem Differenzbetrag sitzen bleibt, obwohl er ja den Prozess gewonnen hat?

Vielen Dank schon mal für Antworten! :-)

...zum Beitrag
Antwort
von regsinluc
06.07.2009, 10:53

Hallo, für den Fall, dass derjenige, der die Honorarvereinbarung mit seinem Anwalt geschlossen hat, den Rechtstreit gewinnt, von der Gegenseite nur die Gebühren nach dem RVG erstattet erhält. Mehr nicht. Sollten die Kosten der Honorarvereinbarung höher sein, muss er sie selber tragen. Darauf müßte ihn auch der Anwalt hinweisen. Die Gegenseite ist nicht verpflichtet, über die Gebühren des RVG hinaus Anwaltskosten zu erstatten. Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

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