Im öffentlichen Dienst gilt wohl das "Bayerische Personalvertretungsgesetz". Kaum zu glauben, aber ich finde darin nicht die Aussage, dass der Personalrat bei Einstellungen zu beteiligen ist.

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Aber eben dies, das Depot auflösen und meinen miterbenden Bruder auszahlen, möchte ich ja gerade nicht. Mein Bruder möchte nur den ihm zustehenden aktuellen Wert erhalten, er interessiert sich nicht für Aktien, ich hingegen möchte von der zukünftigen Wertsteigerung profitieren. Depot auflösen ist für mich also keine gute Lösung.

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Danke für die Antwort, scheint mir eine plausible Lösung zu sein.

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