Hallo, ich weiß das Thema wurde hier schon einige male gestellt.

Ich würde die frage auch nicht nochmal stellen, wenn das Thema so widersprüchlich wäre.

Zur Sache: Habe mir bei Ebay einen Sony Vaio Laptop gekauft mit Lieferschein (für die Garantie, wie in der Ebay Anzeige angebeben war).

Nun war ich gestern im Sony Center Berlin und hab einfach mal nachgefragt: Dort hieß es aber ich brauche die Rechnung um Garantie in Anspruch nehmen zu können.

Was ist denn nun aus rechtlicher Sicht richtig? Gibt es eine allgemeine Regelung dafür, oder ist das von Herrsteller zu Herrsteller unterschiedlich?

Danke für Antworten

MfG