Für viele Planungsverfahren (in der Regel Großvorhaben wie Autobahnen, Flughäfen, Hochspannungsleitungen, Kraftwerke etc.) in Deutschland ist als ein Verfahrensschritt ein formelles Beteiligungsverfahren vorgeschrieben. Dies können Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sein, d.h. jeder kann teilnehmen. Die Beteiligung kann aber auch eingeschränkt sein, z.B. auf sog. Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Bürgerinitiativen ec.).
Beteiligung bedeutet in allen Fällen, dass von den Betroffenen innerhalb einer bestimmten Frist Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben werden können. Diese müssen von der Planungsbehörde angehört werden und auf ihre Relevanz für das Verfahren geprüft werden. Sind sie relevant, müssen sie in der Planung berücksichtigt werden.
Der Umgang mit den Stellungnahmen ist je nach Verfahrenstyp (Planfeststellung, Raumordnung, Strategische Umweltprüfung, Landesplanung etc.) sehr unterschiedlich und variiert von einer Beantwortung jeder einzelnen Stellungnahme mit anschließender Überarbeitung der Planungsunterlagen bis zu einer einfachen Überarbeitung der Planungsunterlagen ohne Darstellung des Bezugs zu konkreten Stellungnahmen.
Im Gegensatz zu informellen Beteiligungsverfahren (z.B. Bürgerhaushalt, Quartiersentwicklung, Leitbildentwicklung) ist die formelle Beteiligung nicht diskursiv angelegt, sondern ausschließlich dialogorientiert. Soll heißen: Auf eine Stellungnahme gibt es eine Antwort, es findet aber keine Diskussion (z.B. mit allen Beteiligten) statt. Sie heißen formell, weil sie durchgeführt werden müssen, während die informellen Verfahren rein fakultativ sind.