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SaPaRiZa
29.09.2008, 12:54
Neue Gesetze bei freiwilliger Versicherung in der GKV?

Mein Fall: Ich bin seit März 2008 ohne Beschäftigung, habe keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld und bekomme aufgrund der "Lebensbedarfsgemeinschaft" mit meinem Lebensgefährten kein Hartz IV. Ich habe keine eigenen Einkünfte. Jetzt würde ich mich gerne freiwillig in meiner ehemaligen Krankenversicherung ( BKK ) versichern. Grundsätzlich kein Problem, allerdings soll ich die Beiträge der Versorgungslücke März bis September komplett nachzahlen. Dieses wäre ein neues Gesetz. Ist das richtig ?

...zum Beitrag
Antwort
von rechtsform
29.09.2008, 13:05

In Deutschland ist es nicht mehr vorgesehen, dass jemand nicht versichert ist. Also benötigen Sie einen Versicherungsschutz.

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