Es handelt sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die steuerliche Nachteile nach sich ziehen kann.
Außerdem setzt sich der Geschäftsführer einem Haftungsrisiko aus, denn er "schädigt" durch den zu billigen Verkauf die Gesellschaft um 500 EUR! Solche Haftungsansprüche (§ 43 Abs. 2 GmbHG) werden oft geltend gemacht, wenn die Gesellschafter wechseln oder ein INsolvenzverwalter in die Gesellschaft kommt.
Der Geschäftsführer sollte sich daher unbedingt vor dem Haftungsrisiko schützen, indem er von den Gesellschaftern einen Zustimmungsbeschluss einholt. Juristisch geprüfte Vorlagen hierfür gibt es z.B. hier: Zustimmung zur Geschäftsführungsmaßnahme: Abschluss eines Kaufvertrag – Resolvio Vorlage