Mein ehemaliger Vermieter hat meine Wohnung mit etlichen Schäden verlassen ( er hat den Schlüssel einfach beim Nachbarn abgegeben und es fand keine Übergabe statt) unter anderem Schaden an der Wohnungseingangstüre und Rahmen. Als ich dann ein paar Tage später kam und den Schaden sah habe ich ihn versucht telefonisch zu erreichen(ohne Erfolg ).... er hat mir dann bei whatsapp geschrieben und gefragt was ich wollte und warum ich angerufen habe .... darauf habe ich ihm zwei Fotos mit den Beschädigungen von Tür und Rahmen geschickt worauf er geantwortet (geschrieben bei whatsapp )hat :"shit das muss beim Auszug passiert sein ,..... ich habe ihm dann geschrieben dass so ein Schaden nicht aus Versehen passieren kann, sondern eindeutig gewaltsam verursacht wurde . Er dann (geschrieben), ich solle ihm einen Kostenvoranschlag schicken er meldet es dann seiner Versicherung. Als der Gutachter dann kam von seiner Versicherung, hat er sofort gesagt dass die Versicherung dieses nicht übernehmen wird ,da das ein Schaden ist der durch Gewalteinwirkung entstanden ist und es aussieht als ob jemand versucht hatte die Türe aufzubrechen. Die Versicherung hat mir dann auch schriftlich erklärt dass sie für den Schaden nicht aufkommen werden. Jetzt ist aber folgendes mein Mieter behauptet jetzt dass er von dem Schaden nichts weiß und das höchstwahrscheinlich jemand versucht hat einzubrechen nachdem er den Schlüssel beim Nachbarn abgegeben hat ( wenn nämlich jemand eingebrochen ist ,dann ist nicht haftbar ... laut seinem Rechtsanwalt) Höchstwahrscheinlich wird das Ganze vor Gericht gehen ich muss beweisen dass er den Schaden verursacht hat . In dem Haus sind noch zwei andere Wohnungen( in die kein Einbruchsversuch vorgenommen obwohl sie bewohnt und möbliert sind. ....und ausgerechnet in die leerstehende soll eingebrochen worden sein???? .....Haustüre ist ebenfalls nicht beschädigt. Meine Frage ist nun kann ich den whatsapp-chat mit ihm, ausdrucken und vor Gericht vorlegen, so dass ich beweisen kann dass er von dem Schaden wusste..... habe auch noch das Schreiben von der Versicherung, wo der Schaden abgelehnt wurde. Meinen Sie das reicht aus?