Ich weiß nicht ob es grundsätzlich verboten ist aber wenn man vom Arbeitsschutz gesetzt ausgeht schon. Aber ich weiß nicht ob das für Schule zählt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass Arbeitszeiten mit 15, 16 und 17 Jahren eine bestimmte Dauer nicht übersteigen dürfen. Diese liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche. Eine Ausnahme für diesen Fall kommt zum Tragen, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen unter 8 Stunden fällt. Dann kann die Beschäftigungszeit an den übrigen Werktagen entsprechend auf 8,5 Stunden erhöht werden. Ansonsten ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Arbeitszeit von Halbwüchsigen sehr strikt.
Denn auch durch die Pausenregelung werden genaue Vorgaben gemacht. Liegt eine Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden vor, muss in jedem Fall eine 30-minütige Pause erfolgen. Fällt die Beschäftigungszeit der unter 18-Jährigen noch länger aus, muss die Ruhepause sogar 60 Minuten betragen. Weiterhin macht das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Arbeitszeit Ergänzungen, die zu beachten sind:
- Schichtzeiten: Dieser Begriff umfasst die Gesamtzeit von Ruhepausen und Arbeitszeiten. Diese darf an einem Tag 10 Stunden nicht übersteigen.
- Regelung zur täglichen Freizeit: Endet ein Arbeitstag, darf der darauffolgende nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden beginnen. In dieser Zeit herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot, welches Jugendlichen ein angemessenes Maß an Freizeit garantieren soll.
- Die Fünf-Tage-Woche: Mehr als 5 Tage in der Woche darf ein Jugendlicher keiner Beschäftigung nachgehen. Der Gesetzgeber empfiehlt außerdem, dass die beiden Ruhetage hintereinander erfolgen.
Das heißt wenn du so lange in der Schule bist (was völliger Schwachsinn ist) müsst ihr mindestens 1h Pause haben ! Oder mehr.
Außerdem würde ich mal mit den Eltern reden weil sowas finde ich garnicht okay. Das geht in eure Freizeit und wer will bitte fast 10 stunden auf diesen Stühlen sitzen.