Hallo,
wie der Name schon sagt, bezieht sich die Kleinunternehmerregelung auf dein Gewerbe und nicht auf dein Angestelltenverhältnis.
Bei der Umsatzsteuer ist es so, dass Du im vorangegangenen Jahr, in diesem Fall also 2022 nicht mehr als 22.000 € an Umsätzen generiert haben darfst. Laut deinen Aussagen ist das ja der Fall. Im aktuellen Jahr, darfst du dann lt. Gesetz nicht mehr als die besagten 50.000 Umsatz generieren. Wenn dieser Wert für das Jahr 2023 dann doch überschritten wird, dann musst Du dem Finanzamt plausibel erklären können, dass dieser Umsatz, so nicht vorhersehbar war. Wenn dies der Fall ist, kann von einer Nachzahlung abgesehen werden.
Wenn für das Folgejahr dann ähnliche hohe Umsätze generiert werden, dann kommst du jedoch in die Umsatzsteuerpflicht, und musst entsprechend die Ust auf deinen Rechnungen ausweisen und erheben und jeweils auch eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung tätigen.
Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.