..... das ist mehr als das Vierfache der Kosten vom Vorjahr - ich würde bei solch einer Dreistigkeit eindeutig sagen Lars > Kriegserklärung <! Lass dir die Unterlagen für die Nebenkosten von deinem VM vorlegen!
Gleich Vorneweg:
NICHT BEZAHLEN! Fordere beim VM wenn Nötig per Einschreiben (mit Rückschein) Einsicht ein in die Rechnungsunterlagen und verlange von Ihm eine >>> nachvollziehbare <<<< Stellungnahme/ Begründung für die extraordinär gestiegenen Kosten.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast dann gehe unbedingt zum RA!
Der Vermieter ist dazu angehalten bei den lt. Mietvertag umzulegenden Kosten für Instandhaltung usw >nach bestem Wissen und Gewissen< vorzugehen, d.h., im Vorfeld - sofern kostenpflichtige Fremdleistungen Dritter benötigt und umgelegt werden müssen -, Preisvergleiche bei den hierfür beauftragten Firmen durchzuführen.
Der Begriff der Zumutbarkeit kommt hier ins Spiel. Deine Abrechnung übersteigt diese Grenze um ein vielfaches - dazu noch von einem Jahr aufs Nächste!!
Der VM kann nicht einfach nach billigem Ermessen handeln (s.o.) und besitzt hier auch i.B., eine Treuhänderische Funktion für die Ihm in Vorleistung anvertauten Gelder .
Kann der VM diesen Vorgang nicht plausibel Nachweisen, wirtschaftet er nicht Treuhänderisch - sondern Fahrlässig und kommt seiner besonderen Pflicht nicht nach.
Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine geleisteteten Abschlagszahlungen wie Neben u. Betriebskosten für Ihn Nachvollziehbar und Effizient verwendet werden.
In deinem Fall kann hier wohl nicht die Rede sein...
>>>>>>>>>>>>>>>> wie immer ohne Gewähr <<<<<<<<<<<<<<<
Viel Glück
rav