Ab Eröffnung der Insolvenz durch das zuständige Amtsgericht besteht Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger (§ 89 InsO).

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Alle Aufregung umsonst, es war nur ein Missverständnis. Die Eigentümer haben mich heute selber angerufen und mir gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen brauchen. Der Makler, der die Wohnung verkaufen sollte hat das Angebot noch nicht rausgenommen. Die Eigentümer wollen nicht mehr verkaufen und freuen sich uns als langfristige Mieter gefunden zu haben. Sie rufen heute noch den Makler an bzw. haben sie schon, dass er das Angebot zum Verkauf raus nimmt. Alles gut:-)Trotzdem danke an alle, die geantwortet haben.

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Alle Aufregung umsonst, es war nur ein Missverständnis. Die Eigentümer haben mich heute selber angerufen und mir gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen brauchen. Der Makler, der die Wohnung verkaufen sollte hat das Angebot noch nicht rausgenommen. Die Eigentümer wollen nicht mehr verkaufen und freuen sich uns als langfristige Mieter gefunden zu haben. Sie rufen heute noch den Makler an bzw. haben sie schon, dass er das Angebot zum Verkauf raus nimmt. Alles gut:-)Trotzdem danke an alle, die geantwortet haben.

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