Ab Eröffnung der Insolvenz durch das zustĂ€ndige Amtsgericht besteht Vollstreckungsverbot fĂŒr InsolvenzglĂ€ubiger (§ 89 InsO).

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Alle Aufregung umsonst, es war nur ein MissverstĂ€ndnis. Die EigentĂŒmer haben mich heute selber angerufen und mir gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen brauchen. Der Makler, der die Wohnung verkaufen sollte hat das Angebot noch nicht rausgenommen. Die EigentĂŒmer wollen nicht mehr verkaufen und freuen sich uns als langfristige Mieter gefunden zu haben. Sie rufen heute noch den Makler an bzw. haben sie schon, dass er das Angebot zum Verkauf raus nimmt. Alles gut:-)Trotzdem danke an alle, die geantwortet haben.

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Alle Aufregung umsonst, es war nur ein MissverstĂ€ndnis. Die EigentĂŒmer haben mich heute selber angerufen und mir gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen brauchen. Der Makler, der die Wohnung verkaufen sollte hat das Angebot noch nicht rausgenommen. Die EigentĂŒmer wollen nicht mehr verkaufen und freuen sich uns als langfristige Mieter gefunden zu haben. Sie rufen heute noch den Makler an bzw. haben sie schon, dass er das Angebot zum Verkauf raus nimmt. Alles gut:-)Trotzdem danke an alle, die geantwortet haben.

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