Hallo, nun, mein derzeitiger Arbeitgeber ist mir nicht wohl gesonnen und entlässt mich garantiert nicht eher aus dem Arbeitsvertrag mit einem Auflösungsvertrag. Allerdings hilft mir, glaube ich, http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/kuendigung/kuendigungsfristen.html weiter. Da steht: Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses kann sich die Grundkündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB verlängern. Gelten im Einzelfall die verlängerten Kündigungsfristen nach dieser Bestimmung, ist eine Kündigung nur zum Ende des Monats zulässig. Zu beachten ist, dass die verlängerten Kündigungsfristen grundsätzlich nur für den Arbeitgeber einzuhalten sind. Der Arbeitnehmer kann folglich auch bei längerer Betriebszugehörigkeit mit der in § 622 Abs. 1 BGB geregelten Grundkündigungsfrist kündigen. Abweichendes gilt nur dann, wenn dies einzel- oder tarifvertraglich bestimmt wird (dazu nachfolgend Näheres).

Also gilt die verlängerte Frist auch für mich als Arbeitnehmer, allerdings hier mit der Regelung, "daß eine Kündigung nur zum Ende des Monats zulässig ist". Danach werde ich noch zum Ende März kündigen, damit ich dann auf jeden Fall zum 01.08.2012 frei bin.

Danke trotzdem schon mal für Eure tollen und schnellen Antworten! :-)

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