ja es wird behauptet dass die person steuern hinterzieht und dadurch mitmenschen das leben schwer macht.
ok danke für die antworten. eine frage dazu also:
wenn man diese person meldet geschieht das SCHRIFTLICH oder einfach MÜNDLICH? das heisst, könnte man auch eine kopie von der anzeige kriegen und ist es dann auch sicher dass das finanzamt diese person auch prüfen wird?
dann würd ich noch gern wissen ob man die person nicht beim der person zuständigem finanzamt sonder bei einem anderen finanzamt melden kann, zB Wien ?
des weiteren wärs interessant zu wissen ob man als angezeigte person das recht hat zu erfahren, WER die anzeige gemacht hat
wär super wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!
Noch eine Frage dazu: Gibt es eine Zentrale der Finanzämter zufällig in Wien zB, wohin die Fälle die in den lokalen Finanzämter nicht gelöst werden, hinverschoben werden?
Ok, verstehe... Wie/wo genau müsste ich ihn dann wegen Befangenheit ablehnen? Direkt beim Finanzahmt?
Aha!
Danke, das heißt für mich also, auch wenn ich nur ein paar tausend euro von den Eltern überwiesen krieg, muss ich dann trotzdem Papierkram ausfüllen und den erhaltenen Betrag beim Finanzamt deklarieren, richtig? Gibt es denn eine Grenze der Geldsumme, ab der man den Betrag als Schenkung deklarieren muss? Also wenn ich zB nur 5.000€ kriege, gilt das Prinzip dann auch?
Danke für die bisherigen Antworten.
Um den Fall zu konkretisieren müsste ich noch dazusagen, dass es sich um ein Finanzstrafverfahren handelt, welches mit Bankkonten im Ausland zu tun hat.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang hätte ich noch und zwar: was kann ich tun, wenn ich mit dem jeweils für meinen Fall zuständigen Beamten nicht zufrieden bin bzw. wenn ich das Gefühl habe dass er od. sie ungerecht handelt? Hab ich irgendeine Möglichkeit, dass innerhalb eines Finanzamtes die zuständige Person gewechselt wird? Oder gar dass der Fall an ein anderes Finanzamt des gleichen Bundeslandes abgegeben wird?
Vielen Dank!