Antwort
Ist sicherlich alles richtig... waren auch für die Zeit wo Trocknungsgeräte aufgebaut waren auswärts untergebracht und die Kosten wurden durch die Hausratversicherung übernommen,haben die Klausel in der Hausraut,sowie in der Wohngebäudeversicherung drin. Aber da ich die auswärtige Unterbringung nicht weiter in Anspruch nehmen wollten sind wir nach Abbau der Trocknungsgeräte zurück in unser Heim. Aber einige Räume sind unbenutzbar bis die Wiederherstellung abgeschlossen ist.
Gibt es hierfür eine Entschädigung, bzw. Nutzungsminderung von der Versicherung?
naja,die Versicherungen sagen ja nicht oft freiwillig was sie zahlen müssen