Hallo.
Ich bin leider seit kurzem arbeitslos. Ich habe nun meinen Bescheid von der Arbeitsagentur bekommen. Darin steht, dass ich lediglich für 6 Monate Anspruch habe.
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag von 14 Monaten. Mir ist bewusst, dass ich für diesen Zeitraum nur 6 Monate Anspruch habe. Jedoch habe ich davor meine Ausbildung absolviert (2,5 Jahre) und wurde ja danach direkt nahtlos befristet übernommen. Während der Ausbildung hab ich ja auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und war wie gesagt keinen Tag arbeitslos.
Normalerweise müsste doch diese Zeit bei der Berechnung des Anspruches berücksichtigt werden, oder? Die Arbeitsagentur hat jedoch nur die befristete Anstellung zugrunde gelegt.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte :-)
Danke