Ich würde zur Polizei gehen, auch wenn du ihn liebst. Du erzählst alles der Polizei. Ich kenn mich zwar nicht so gut aus bei den Gesetzen aber hab das grad im Internet gefunden:
''Zwar dürfte ein Jugendlicher im Alter von 14 bis 18 Jahre diese Bilder an Bekannte verschicken. Doch wenn diese die Bilder an andere weiterleiten, fällt das unter den Straftatbestand der Verbreitung von Jugendpornographie.''
(https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/sexting-was-duerfen-jugendliche-verschicken#:~:text=Zwar%20dürfte%20ein%20Jugendlicher%20im,Straftatbestand%20der%20Verbreitung%20von%20Jugendpornographie.)