Antwort
Kennt da keiner einen §? Zusammenfassend sagen manche ja, manche nein. Logisch ist ja das Selbstjuztis verboten ist. Dagegen spricht die Notwehr. Aber fällt nun ein Diebstahl des Handys unter Notwehr? Oder muss ich den Dieb laufen lassen, zur Polizei gehen, Anzeigen in der Gewissheit das die Polizei es eh nie Aufklären wird? Oder darf ich ihm ein Bein stellen und es wieder an mich nehmen?