immowelt.de oder direkt bei den Wohnungsgenossenschaften auf die Website schauen.

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die brechen davon zwar eigentlich nicht ab, aber es kann passieren, dass du dir welche ruasreißt o.ä. deswegen: wimpernzange sauber halten (keine wimperntusche o.ä. dran) wimpern erst nach gebrauch schminken den gummieinsatz regelmäßig wechseln möglichst vorher etwas anwärmen.

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nein kannst du nicht.

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Das Kind gehört zur Bedarfsgemeinschaft und für diese Bedarfsgemeinschaft ist 'dein Einkommen' festgesetzt. Also schon für zwei Personen gerechnet. Du darfst aber den Unterhalt nicht einfach selbst runterstufen, wenn der Vater den vollen Betrag zahlen kann. Dafür gibt es ja auch wieder gesetzliche Regelungen, in denen die Höhe der Unterhaltsleistungen festgelegt ist.. Da gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Außerdem bekommst du ja Kindergeld und Unterhalt um für den 'Unterhalt' also alles Notwendige was das Kind braucht zu sorgen. Das Geld steht dem Kind also nicht einfach so 'zum verjubeln' (jetzt mal überspitzt gesagt) zu.

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viel trinken.. seeehr viel trinken.

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