Antwort
Ja, das geht. Neben dem Jura-Studium mit Abschluss-Ziel erstes und zweites Staatsexamen, für das diese Möglichkeit leider nicht besteht, gibt es noch den LL.B. (Bachelor of Laws) und LL.M. (Master of Laws). Es gibt einige Angebote für ein Duales Studium, mit Abschluss-Ziel LL.B., zum Beispiel bei der Bundeswehr. Du solltest dabei aber beachten, dass du mit diesen Abschlüssen in Deutschland weder Anwältin noch Richterin werden kannst.