Vertrauens- und Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht und dürfen Privatgeheimnisse nicht offenbaren - insbesondere dann nicht, wenn es um Dinge geht, die ihnen in einem Beratungsgespräch anvertraut wurden. Das wäre sogar strafbar (siehe § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen). Es gibt für Lehrer jedoch Ausnahmen von der Schweigepflicht, z.B. wenn es um die Aussage vor Gericht geht oder um die Vereitlung von Straftaten. Außerdem haben Lehrer in einigen Fällen auch eine Informationspflicht gegenüber den Eltern und müssen dann zwischen Schweigepflicht und Informationspflicht abwägen.

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frag doch einfach selbst nach nem date, verdammt es ist das 21. jahrhundert und frauen wollen doch gleichberechtigt sein

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Naja, es ist dir überlassen ob du akzeptierst oder eben ablehnst, viele leute die neu bei facebook sind laden auch einfach fremde ein, oder du hast den selben namen wie ein bekannter von ihr

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Bei sexuellen vorlieben, ist es schwer von "Normal" zu reden, aber das ist überhaupt keine schlimme lust, naja du kannst ihr sagen , dass du das gerne ausprobieren möchtest, wenn sie damit konform ist, wenn sie nicht möchte , dann kannst du daran nichts ändern. solang du ihm nicht in die augen schaust ist alles in ordnung^^

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Wirklich verbieten kann sie es nicht, da du es theorethisch auch selbst machen kannst, aber frag am besten mal deinen frisör, ob er sowas überhaupt macht, kostenvoranschlag , welche methode etc.

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