Bei Supermärkte fragen: die beschäftigen oft stundenweise Aushilfen zum Regal auffüllen oder Einkaufswagen zusammen schieben.
Nicht so schnell aufgeben, mein Sohn (damals 16) hat das mal gemacht, weil er seine Urlaubskasse aufbessern wollte. Er fragte bestimmt bei 20 oder mehr Supermärkte, manche sagten nicht gleich ab, da hat er seine Handynummer hinterlassen.
Nach 2 Tagen bekam er tatsächlich einen Anruf und 5 Tage später hätte er noch zwei Jobs haben können, wovon er noch einen annahm.
Er bekam 8 Euro die Stunde für Wägen zusammenschieben, an einem Samstag kamen so 40 Euro zusammen.
Bei einem anderen Supermarkt hat er im Lager Paletten ausgepackt, Ware ausgezeichnet und in Regale eingeräumt. Da bekam er 9 Euro die Stunde und verdiente an 3 Tagen 108 Euro. (für je 4 Stunden am Tag)

Versuchs mal, viel Glück.

Ist auf jeden Fall etwas "ehrenvoller" als Flaschen sammeln.

Ach ja: ich musste als Vater jeweils unterschreiben, er war natürlich angemeldet und versichert.

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Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, das man viel Geld braucht um ein Konto im Ausland eröffnen zu können. Außer bei Banken in der Schweiz, Liechtenstein oder Karibik sowie Privatbanken.
Die Mehrzahl der Banken verlangen noch nicht einmal eine Ersteinzahlung oder gerademal so viel das die Versandkosten für die Kreditkarte gedeckt sind.

In der Regel sind auch keine Auslandsreisen erforderlich und noch nicht mal ein Besuch beim Notar zum Verifizieren der Ausweispapiere. Stattdessen eröffnet man ein Konto einfach online mit dem Handy und den Ausweis in der Hand. In 10 Minuten hat man sein Konto, das sofort einsatzfähig ist, dank der sofort übermittelten IBAN-Nummer.

Sehr ausführlich beschrieben ist das in einem Report, den man hier findet:
http://geheimreport-bankkonten-kreditkarten.com/

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Es gibt kein Gesetz das es einem Deutschen verbietet ein Konto (oder auch mehrere) im Ausland zu eröffnen.

Das Konto ist auch den deutschen Behörden gegenüber nicht meldepflichtig. Einzige Ausnahme wäre, wenn du daraus Gewinne (Zinsen, Rendite, Erträge) erzielst, diese wären dann in der Steuererklärung anzugeben.

Da man aber in der Regel ein Girokonto im Ausland eröffnet, fallen dort sowieso keine Erträge an, Fazit: keine Meldung ans Finanzamt erforderlich.

Viele Staaten tauschen allerdings die Daten mit deutschen Behörden aus, so das ein Konto im Ausland unter Umständen doch nicht anonym bleibt (vor den Behörden), wohl aber vor eventuellen Gläubigern.

Man sollte sich vorab informieren, welche Staaten mit Deutschland die Daten austauschen.
Die Kontoeröffnung geht heutzutage oft ganz einfach über das Internet, mitunter genügt ein Handy. Alles zu Auslandskonten, Kreditkarten, Kontoeröffnung, Schufa und so weiter steht auch in dem Report: https://geheimreport-bankkonten-kreditkarten.com/

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Vielleicht hilft dieser Artikel weiter, ein Auszug aus dem Report "Auslandskonten":

Genaue Definition eines Wohnsitzes

Diese Definitionen können im Zusammenhang mit Bankkonten wichtig sein, wenn es zu Ablehnungen oder Kündigungen von Konten kommt, wobei ein fehlender Wohnsitz als Grund angegeben wird. 

In vertraglichen Angelegenheiten kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse können zwar identisch sein, müssen es aber nicht zwangsläufig.

Rein rechtlich (gesetzlich) gesehen, werden die einzelnen Begriffe so definiert:

Wohnsitz (laut 7 BGB) 

„wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz“.

Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist rechtlich gesehen weniger gefasst.

Laut dem BGB kann man zugleich zwei Wohnsitze haben, die vom Status her gleichberechtigt sind, nach dem BMG (Bundes Melde Gesetz) jedoch nur eine Hauptwohnung. 

Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist lediglich ein Ort. 

Wohnung (laut 7 BMG) 

„jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“, gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. 

Dabei kann es sich auch lediglich um einen Wohnraum handeln, also zum Beispiel ein Gästezimmer bei den Eltern. 

Diese Wohnung muss eine eindeutige, also unverwechselbare Anschrift haben.

Das Bundesinnenministerium gab dazu folgende Auskunft:

„vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinaus gehen.

Als Mindestanforderung wird verlangt, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben ist und dass in irgendeiner Form eine Toilette vorhanden ist.

Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind. “

Meldeadresse: ist die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob Sie tatsächlich ständig dort wohnen, spielt in keinem bekannten Gesetz eine Rolle.

Postadresse: Die Anschrift, die Sie bei vielen Vertragspartnern angiben, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGBs der Anbieter). Diese kann von ihrer Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).

ladungsfähige Anschrift: ist im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und deine Rechnungslegung, aber auch für das Impressum deiner Website erfüllt werden.

Geschäftsadresse: ist die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.

Auszug aus dem Report "Auslandskonten": https://geheimreport-bankkonten-kreditkarten.com/

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Ich lese immer wieder "es funktioniert", oder "ich habe aus 20 CreditPacks schon 27 gemacht". Aufwachen! Was funktioniert ist die buchungstechnische Abwicklung, d.h. das Guthaben wächst und wenn genug für das nächste CreditPack erwirtschaftet ist, kann man ein weiteres kaufen. Das ist kein Geschenk von MAPS: das ist vom eigenen Geld erwirtschaftet.

Und wer stolz schreibt "ich habe eine Auszahlung bekommen": Natürlich zahlen sie aus, wenn sie das nicht tun würden, finden sie keine weiteren Dummen mehr, die einzahlen. Und fast jeder, der sich auszahlen lässt, zahlt doch das Geld und womöglich noch mehr, gleich wieder ein, weil er nicht genug bekommen kann.

Darauf basiert das System: auf der Gier des Menschen. Erst zu dem Zeitpunkt, wo eine Vielzahl der Teilnehmer ihr ganzes Geld aus dem System haben wollen, bricht es zusammen.

Und was die Verdienste angeht? Wer hat hier die Schule geschwänzt? Du bekommst 60 $ für jedes CreditPack das Du für 49,99 $ gekauft hast. Erstmal bekommst Du keine 60$ sondern nur 57$, denn 5% werden abgezogen für deinen Werbepool. Die kannst Du für sinnlose und vollkommen überteuerte Werbung bei MAPS ausgeben, aber in die Hand bekommst Du das Geld nicht.

Sind wir bei 57$, einbezahlt hast Du angeblich 49,99$. Stimmt auch nicht, denn SolidTrustPay nimmt die auch noch Gebühren ab, in Wirklichkeit zahlst Du 51,30$ ein. Jetzt sieht die Geschichte schon anders aus: 57,00$ realer Auszahlungsbetrag minus 51,30$ realer Einzahlungsbetrag = 5,70$ Überschuss.

Geht auch noch, meinst Du? Jetzt kommen noch die Gebühren für die Auszahlungen weg, das sind mindestens 1$ je Auszahlung an den dubiosen Zahlungsdienst VXGateway. Damit ist das Geld aber immer noch nicht auf deinem Bankkonto oder Paypal-Konto, denn die Briefkastenfirma VXGateway verlangt nochmals Gebühren für die Auszahlung, von mindestens 3 $ plus runde 3%.

Da bleiben immer noch ein paar Cents Überschuss, glaubst Du nun? Wieder falsch gedacht, denn bevor Du überhaupt etwas ausbezahlt bekommst, musst Du dein Konto upgraden und das kostet nochmals mindestens runde 30$ für ein halbes Jahr.

Fazit: Gewinn kann bei MAPS nur machen, wer weitere Teilnehmer wirbt (oder soll ich sagen "in die Sch.... reitet"). Erstens hast Du die dafür erforderliche Genehmigung nach §84 des HGB? Du übst nämlich die Tätigkeit eines freien Handelsvertreters aus, je nach Auslegungssache handelt es sich auch um eine Maklertätigkeit. Sowie MAPS Gelder veruntreut oder gar ganz zusammenbricht, ist der Tatbestand des §263 des StGB erfüllt. Der Herr aus den USA mit seiner Briefkastenfirma in Panama (das ist nämlich VXGateway) wird sich kaum der deutschen Gesetzgebung stellen und nicht greifbar sein, an wen wird sich dann der Staatsanwalt als erstes wenden? Immer gemäß der Frage "que bono", (lateinisch für Wem zum Vorteil?) wird er sich an die "Keuler" wenden, die vor Ort, also in Deutschland wohnen, denn sie haben aus MAPS profitiert, indem sie weitere Teilnehmer dafür geworben haben.

Wer also immer noch laut schreit "MAPS funktioniert, ist legal, zahlt aus, jeder der was anderes behauptet ist ein Spinner", dem sei gesagt, das er bereits mit einem Fuß im Gefängnis steht.

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