Vielleicht hilft dieser Artikel weiter, ein Auszug aus dem Report "Auslandskonten":
Genaue Definition eines Wohnsitzes
Diese Definitionen können im Zusammenhang mit Bankkonten wichtig sein, wenn es zu Ablehnungen oder Kündigungen von Konten kommt, wobei ein fehlender Wohnsitz als Grund angegeben wird.
In vertraglichen Angelegenheiten kommt es auf die genaue Formulierung an, denn Wohnsitz, Wohnung und Meldeadresse können zwar identisch sein, müssen es aber nicht zwangsläufig.
Rein rechtlich (gesetzlich) gesehen, werden die einzelnen Begriffe so definiert:
Wohnsitz (laut 7 BGB)
„wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz“.
Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist rechtlich gesehen weniger gefasst.
Laut dem BGB kann man zugleich zwei Wohnsitze haben, die vom Status her gleichberechtigt sind, nach dem BMG (Bundes Melde Gesetz) jedoch nur eine Hauptwohnung.
Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist lediglich ein Ort.
Wohnung (laut 7 BMG)
„jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“, gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung.
Dabei kann es sich auch lediglich um einen Wohnraum handeln, also zum Beispiel ein Gästezimmer bei den Eltern.
Diese Wohnung muss eine eindeutige, also unverwechselbare Anschrift haben.
Das Bundesinnenministerium gab dazu folgende Auskunft:
„vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinaus gehen.
Als Mindestanforderung wird verlangt, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben ist und dass in irgendeiner Form eine Toilette vorhanden ist.
Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind. “
Meldeadresse: ist die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob Sie tatsächlich ständig dort wohnen, spielt in keinem bekannten Gesetz eine Rolle.
Postadresse: Die Anschrift, die Sie bei vielen Vertragspartnern angiben, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGBs der Anbieter). Diese kann von ihrer Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
ladungsfähige Anschrift: ist im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und deine Rechnungslegung, aber auch für das Impressum deiner Website erfüllt werden.
Geschäftsadresse: ist die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.
Auszug aus dem Report "Auslandskonten": https://geheimreport-bankkonten-kreditkarten.com/