Die Vorwahl ist 0066, Richtig! Der SMS Versand klappt bei mir immer reibungslos. Du wählst 0066 und dann die Handynummer ohne "0". Die Null wird nur vorgewählt wenn Du in Thailand bist und dort auf der Nummer anrufst. Von hier aus nicht. Weder beim telefonieren noch beim simsen... Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, viele Grüsse, Provinzprinz
Pro KALENDERJAHR stehen Dir € 250.- zu. Das entspricht 50 Bewerbungen á € 5.-. Danach sollte man ja einen Job gefunden haben... Also: Maximal 250 Euro pro Jahr. Wann Du das einreichst ist letztentlich egal, es muss nur zu ersehen sein, wo und wann Du dich beworben hast. Viel Erfolg weiterhin bei der Stellensuche. Der Provinzprinz
Endlich mal ein Anwalt der Ahnung hat ;-) Also es ist richtig, das der örtliche Anbieter Dich in die Grundversorgung aufnehmen kann. Ist gesetzlich so geregelt. Da mittlerweile jeder günstige Stromanbieter eine Schufaauskunft einholt, ist es wohl kaum möglich den Anbieter zu wechseln und dann auch zu sparen. Na dann hoffe ich mal Dir geht in den nächsten 4 Jahren noch ein Licht auf und Du weisst, was Du danach nicht mehr machen solltest: Schulden... Kopf hoch, nach Regen kommt immer Sonnenschein...
Gib ihn doch persönlich ab und lasse Dir es bestätigen. Dann kannst Du Dir auch sicher sein, das der Antrag nicht verloren geht.
Ach ja: Und als "Folgekosten" kommen in den nächsten 6 Jahren dann ca. 120 Euro pro Jahr an Gebühren für den Insolvenzverwalter zu. Mehr nicht! Sollte Dir Dein Anwalt mehr abnehmen wollen: Schnell gehen! Viele Grüsse aus dem (jetzt schon) sonnigen Süden, Provinzprinz
Wenn der Anwalt gut wäre, hätte er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Dies kann er allerdings jetzt immer noch tun, wenn er noch nichts weggeschickt hat wie Du schreibst. Sprich ihn darauf doch mal an... Etwas anderes macht die AWO auch nicht, daher bezahlt Deine Freundin nichts.... Viel Erfolg, Provinzprinz
Also damit Dein zukünftiger Mann das Kind adoptieren kann bzw. darf müsst Ihr erstmal die Voraussetzungen dafür erfüllen. VIIIIEEEL wichtiger allerdings ist jedoch, das der leiblich Vater seine Einwilligung zur Adoption abgibt und notariell beglaubigen lässt. Wenn er jedoch wert auf das Kind legt, wir er das niemals tun! Verfahren dauern zwischen 2 und 12 Monaten. Sollte er es doch machen und Ihr beide erfüllt die Kriterien für eine Adoption, dann hat er nach der Adoption kein Recht und keine Anspruch mehr auf das Kind. Hoffe Dein "Neuer" Lebensabschnittsgefährte hat nen festen Job, denn sonst wird das alles gar nicht klappen. Schöne Hochzeit wünsche ich Euch! Und nicht vergessen von den geschenktem Geld ein paar Euro für den Scheidungsanwalt zur Seite zu legen... ;-)
Nein, das ist nicht möglich! Erst nach 3 Jahren. Wie alt bist Du??? Wohnst bei Deinen Eltern und willst in die Inso gehen? Hat Dir denn niemand beigebracht mit Geld umzugehen?
Du brauchst definitiv kein Visum. Wenn Du mit dem Flugzeug einreist, bekommst Du im Flieger die Ein- und Ausreisekarte. Das Visum bekommst Du mit der Einreise auf dem Luftweg für 30 Tage. Wenn Du auf dem Landweg einreist bekommst Du es für 15 Tage. Lass Dich hier nicht verwirren von den vielen, unqualifizierten Antworten. Die von "Vagabundo" ist vollkommen richtig. Viel Spaß und viele Grüsse an meine zukünftige Heimat... :-)
Es wäre schon erstaunlich, wenn mit dem Schufa-Eintrag einer Insolvenz überhaupt ein Kredit genehmigt wird. Darüber hinaus ist die Faustregel einer Insolvenz: KEINE WEITEREN SCHULDEN AUFBAUEN!!!! Sollte es also irgendwie rauskommen, dass es trotzdem geschehen ist, wird das ganze Verfahren gestrichen und die Gläubiger werden alle ihre Ansprüche geltend machen... :-)
6,7 Millionen! Dazu noch knappe 4 Mio. Arbeitslose! Also knapp 13% der gesamten Bevölkerung...
Die Idee finde ich Prima!!! Vor allem sollte man dann auch RECHTSCHREIBUNGSKURSE MIT ZWANGSBELEGUNG einführen. Reserviere Dir doch gleich mal einen Platz dort!
Das kannst Du mal gleich vergessen, das ihm das Umgangsrecht entzogen wird wegen schreien und Türknallen. Dafür müssten ganz andere Sachen vorfallen. Es muss ja einen Grund geben, warum geschrien wird und warum er so in Rage gerät. An der Tochter kann es ja wohl kaum liegen. Außer euch dreien waren ja sonst keine Personen anwesend... Also würde ich doch mal an Dir selbst nach den Ursachen suchen warum es immer wieder zu Streitigkeiten kommt... Handle stets zum Wohle des Kindes und das braucht Vater und Mutter. Also: Vertragt Euch und wenn ihr euch wieder mal fetzen wollt, bring das Kind vorher zu den Nachbarn...
Krank bedeutet nicht gleich kein Umgang. Es kommt immer darauf an, was die Kleine hat! Wenn sie Röteln oder Mumps hat ist es klar das der Umgang nicht stattfinden sollte. Hierzu solltest Du Dir aber auf jeden Fall ein Attest vom Arzt vorlegen lassen von Deiner heiß geliebten Ex. Ich kenne das Problem auch und habe es im gerichtlichen Umgangsverfahren gleich mit abklären lassen. Der Richter äußerte sich mit dem Satz: "Krank bedeutet nicht gleich kein Umgang!" Gefiel der Mutter gar nicht.... ;-) Sollte sie Dir den Umgang weiter versagen, Klage beim Familiengericht! Dauert lange, kostet viel Nerven aber weisst die Mütter mal in ihre Schranken... Alles Gute, Provinzprinz
Wer muss denn hier wem Unterhalt bezahlen? Eigentlich auch egal, denn Unterhalt kann nicht mit in eine Insolvenz genommen werden. Genauso wenig wie Bußgelder und Geldstrafen aus Gerichtsverfahren...
Er hat dass Recht, den Umgang einzuklagen. Das aber dauert und kostet sehr viel Nerven und Zeit. Lass ihn mal den Weg gehen.... Dann kommt nämlich erstmal die Vaterschaftsanerkennung und somit die Unterhaltspflicht. Der will doch eh nicht für das Kind zahlen und aufkommen, denke ich. Also lass ihn das mal alles in die Wege leiten und Du wirst sehen: Er lässt es wieder sein! Der hat warscheinlich gerade nen melankolischen und denkt er müsse irgendwas wieder gerade biegen und Du würdest schon wieder auf ihn reinfallen.... Ignoriere seine SMS und lass Dich ganz geschmeidig am A.... l....
Für das Kind ist es völlig unzumutbar das soziale Umfeld plötzlich zu wandeln und ihr einen völlig neuen "Vater" zu präsentieren. Aber: Wenn er die Klagen durchziehen sollte und dann auch noch ein Umgansrecht zugesprochen bekommen sollte (was nicht ausgeschlossen ist) hat er das Recht, das Kind zu sehen. Wie gesagt: Er muss diese Schritte erstmal gehen und ich bin mir ziemlich sicher, das ihm schnell der Atem ausgeht... Lass ihn links liegen und nach der Hochzeit kannst Du dann Deine Kleine von Deinem Mann Adoptieren lassen (vorher auch schon!) denn der offizielle Vater ist ja wie Du geschrieben hast "unbekannt". D.h. es muss lediglich Du und das Kind selbst einwilligen für eine Adoption. Dann habt ihr endgültig Ruhe vor Deinem Ex und er hat null Ansprüche mehr auf das Kind.... Viele Grüsse, Provinzprinz
Trödel-Trupp-Vorstand
Was möchtest Du denn wissen???
Da kann Dir nichts passieren. Die Bürgschaft der Versicherung hat doch nichts mit DEINEM Vermögen zu tun. Warum sollte man Dir die Wohnung kündigen? Privatinsolvenz heisst doch nicht, das Du die Miete nicht mehr bezahlst. Solange Du diese regelmäßig zahlst, ist alles im grünen Bereich. Viele Grüße, Provinzprinz
Reiche beim zuständigen Familiengericht (das ist dort, wo das Kind gemeldet ist) Klage auf Umgang ein. Ich hatte genau das gleich (Kind war ein Jahr alt, Mutter ist weggezogen und hat mir den Umgang verweigert). Habe geklagt und siehe da: Nach 3,5 Jahren (!) habe ich dann den Umgang zugesprochen bekommen. Viel Erfolg und einen laaaaaangen Atem.... ;-)