Erstmal Danke für die Antworten bis jetzt.
*Also im Kaufvertrag steht drin:
Die Übergabe des Besitzes erfolgt mit dem Tage des Eingangs des vorstehend genannten Kaufpreises.Am gleichen Tag gehen auch die Nutzung,Lasten,Abgaben,Verkehrspflicht sowie die Gefahren aller Art auf den Erwerber über.
Heißt für mich dann jetzt das der Verkäufer noch Heizöl bestellen muss. Oder?