Hier geht es ja nicht augenscheinlich darum dass ein Vorschaden verschwiegen wurde oder nicht, also ich hatte jedenfalls keinen Unfall und der Vorbesitzer auch nicht, so viel ich weiß, hier ist die Frage: Wie kann ich mich davor schützen, dass Beschädigungen geltend gemacht werden die entstanden sind nachdem der Käufer vom Hof gefahren ist???

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Vorab danke für die schnellen Antworten, habe vorhin bei meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt, die übernehmen den Fall, allerdings habe ich 100 Euro SB, die zahle ich aber lieber dort als Sie dem Käufer in den Rachen zu werfen. Aber grundsätzlich, wer garantiert denn, dass ein eventueller Schaden nicht in der Woche nach dem Verkauf passiert ist, dass kann doch nur ein Gutachter und dann auch nicht 100%ig klären?

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